Systemintegrierte Sicherungsgeländer – Geplantes Regelwerk bedroht Materialbestand
Schutzmaßnahmen im Gerüstbau
Die Bundesinnung und der Bundesverband Gerüstbau sowie zahlreiche Gerüsthersteller warnen eindringlich davor, systemintegrierte Sicherungsgeländer als vorrangigen Stand der Technik festzulegen. In den vergangenen Monaten seien Bestrebungen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden aufgekommen, im Nachgang der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung technische Schutzmaßnahmen gegen Absturz vorrangig vor allen anderen Sicherungsmaßnahmen einzufordern. In den vergangenen Monaten seien Bestrebungen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden aufgekommen, im Nachgang der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung technische Schutzmaßnahmen gegen Absturz vorrangig vor allen anderen Sicherungsmaßnahmen einzufordern. Erklärte Absicht sei es, hierbei auch einen neuen Stand der Technik von geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei der Bereitstellung von Gerüsten zu definieren: Systemintegrierten Sicherungsgeländern soll dabei Vorrang vor allen anderen Sicherungsmaßnahmen eingeräumt werden. Diese bislang noch nicht im Gerüstbau praktisch verwirklichten und bewährten Sicherungsgeländer seien in großen Teilen des Gerüstbaus nicht einsetzbar und daher kein geeigneteres und angemessenes Mittel zur Absturzsicherung im Vergleich zu den im Markt befindlichen Schutzmaßnahmen.
Einen Bestand an Gerüsten mit systemintegrierten Sicherungsgeländern, wie er im Falle des Inkrafttretens einer entsprechenden Vorschrift gefordert würde, gebe es in Deutschland bisher nicht bzw. nicht in nennenswertem Umfang. Demgegenüber befinde sich im aktuellen Gerüstmaterialbestand in Deutschland derzeit ein Bestand an Systemgerüsten (ohne systemintegrierte Sicherungsgeländer) mit einem geschätzten Wert von 4,5 bis 5 Mrd. Euro. Dieser Materialbestand müsste praktisch komplett ausgetauscht, d. h. vernichtet werden. Ein solcher massiver Eingriff in den wirtschaftlichen Bestand einer gesamten Branche ist aus Sicht der Branchenvertreter nicht gerechtfertigt. Der Einsatz solcher systemintegrierter Sicherungsgeländer biete auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse und Erfahrungen in der Gerüstbaubranche keinen höheren Schutz gegen die Risiken bei der Bereitstellung von Gerüsten. In der letzten Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung habe es den Gerüstbau betreffend keine wesentlichen Änderungen gegeben, die als Grundlage für eine solche Systemänderung dienen könnten.
Eine entsprechende Novelle würde die eigentlich vom Unternehmer vorzunehmende Gefährdungsbeurteilung und damit die ihm obliegende Auswahl der im Einzelfall geeigneten und angemessenen Schutzmaßnahme auf den technischen Schutz einengen. Dieser sei in den vielfältigsten Situationen auf den Baustellen nicht einsetzbar und biete daher keine Aussicht auf eine echte Verbesserung der Absturzsicherheit in der Praxis. Im Gegenteil sei zu befürchten, dass sich die Betriebe, die sich bisher an keinerlei Vorschriften für die Arbeitssicherheit gehalten haben, mit ihren Marktpreisen gegenüber den Unternehmen zukünftig durchsetzen werden, die regelkonform den Gerüstmaterialbestand austauschen und dies in ihren Preisen einkalkulieren müssen. Denn die eigentlich notwendigen Kontrollen der Baustellen fänden kaum statt. Zielführender ist aus Verbandssicht ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau, der auf einer detaillierteren Unfallanalyse beruht. Diese fordern die Bundesinnung und der Bundesverband Gerüstbau seit Jahren von den zuständigen Institutionen im Bereich der Arbeitssicherheit. Bis heute lägen dazu keine verwertbaren Zahlen vor.
Unfallerfassung und Analyse müssen verbessert und Persönliche Schutzausrüstung flächendeckend durchgesetzt werden. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau fordern daher alle Beteiligten dazu auf, im Interesse einer effizienten Analyse von Unfallursachen und zur nachhaltigen Erarbeitung von Strategien und Schutzmaßnahmen zur Unfallvermeidung eine trennungsscharfe Erfassung für das Gewerk Gerüstbau zu ermöglichen und alle notwendigen Angaben realistisch anzugeben und zu evaluieren.
Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen würden noch nicht in ausreichendem Maße differenzieren, um hieraus eine Bevorzugung bestimmter Schutzmaßnahmen ableiten zu können. Mit der Persönlichen Schutzausrüstung gebe es eine Schutzmaßnahme, die, wenn sie flächendeckend durchgesetzt würde, eine signifikante Verbesserung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau darstellen würde. Entscheidend wäre dabei ein durchgehendes staatliches bzw. berufsgenossenschaftliches Kontrollsystem, das sicherstellt, dass die Maßnahmen durchgesetzt werden.