Gerüst – Diebstähle werden häufiger

Gerüste richtig (ver)sichern

Osnabrück. – Die Baubranche boomt, und auch bei Gerüstbauern sind die Auftragsbücher voll. Um allen Aufträgen gerecht zu werden, schaffen viele Betriebe weitere neue Gerüste an. Wie können die Unternehmer diese – oft sehr hohen – Investitionen schützen und ihre Gerüste richtig versichern? Wertsachen und Geld kann man sicher verwahren und zudem durch eine Hausrat- oder Inventarversicherung schützen. Aber die Gerüste liegen quasi „auf der Straße“. Doch auch sie können – und sollten – gegen Diebstahl, Sturm, Feuer oder Unterschlagung geschützt werden.

Mehr Delikte wegen Diebstahl von Gerüst

Der Diebstahl von Gerüsten – sei es von der Baustelle oder vom Lagerplatz – scheint in einschlägigen Kreisen lukrativ geworden zu sein, denn ansonsten ließe sich die steigende Anzahl solcher Delikte nicht erklären. Anscheinend entwickelt sich hier seit Jahren ein zweiter – illegaler – Markt. Jährliche Verluste für den einzelnen Betrieb im fünfstelligen Bereich sind dabei keine Seltenheit.

Die langjährige Schadenpraxis der Middelberg GmbH zeigt, dass dabei der Fantasie keine Grenzen gesetzt sind: Komplette aufgebaute Gerüste werden von der Baustelle oder, wie ein Beispiel aus Hessen zeigt, von einem umzäunten Lagerplatz mittels Kranwagen gestohlen (70 000 Euro Schaden). Auch das Entwenden eines ganzen Lkw samt Ladung kommt vor.

In der gängigen Inventar- oder Inhaltsversicherung, die jeder Gerüstbauer i. d. R. hat, ist lediglich das Einbruchdiebstahlrisiko abgesichert. Frei auf einem Lagerplatz gelagerte oder gar auf den Baustellen fest montierte Gerüste fallen nicht unter das Kriterium „Einbruch“. Wird hier Material entwendet, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl und nicht um einen Einbruchdiebstahl. Dieser einfache Diebstahl ist in der Inventarversicherung nicht abgesichert.

Ebenfalls zeigt die Schadenpraxis, dass auch das Feuer- und Sturmrisiko nicht zu unterschätzen ist. Der Brand eines Gebäudes in Bayern und die damit verbundene Totalzerstörung des aufgebauten Gerüstes (120 000 Euro Schaden) oder ein durch Sturm komplett zerstörtes Gerüst in Niedersachsen (70 000 Euro Schaden) haben in jüngerer Vergangenheit die Risiken wieder vor Augen geführt.

Auch die Auseinandersetzung mit dem Auftraggeber ist rechtlich durchaus nicht unproblematisch. Wer trägt die Verantwortung für den Schaden und wer muss ihn ersetzen? Rechtsstreitigkeiten darüber können sich nach den Erfahrungen der Middelberg GmbH jahrelang hinziehen.

Gerüst vorsorglich versichern

Deshalb ist es dringend notwendig, für angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Zwar gibt es einige Versicherungen auf dem Markt, aber sie weisen häufig diverse Lücken auf. Sie ersetzen bspw. nur den Zeitwert, was in der Praxis gar nicht zu berechnen ist, oder aber sie sind wesentlich überteuert.

Aus diesem Grund hat die Middelberg GmbH exklusiv für Gerüstbauer einige Spezialprodukte entwickelt, welche die o. g. Risiken in vollem Umfang absichern. In der Basisdeckung z. B. kann ein Gerüstbauer seine Gerüste, egal ob auf dem umzäunten Lagerplatz lagernd oder auf der Baustelle aufgebaut, zum Neuwert gegen Diebstahl, Feuer, Sturm und weitere Elementarereignisse versichern. Ebenfalls mitversichert ist der Transportmittelunfall. Neben den eigenen Gerüsten können geliehene Gerüste, Zubehör, Werkzeuge und Aufzüge mitversichert werden. Sollte es doch einmal zum Streitfall mit dem Auftraggeber kommen, gibt es die Möglichkeit, über eine Firmenvertragsrechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits (Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständige) abzusichern. Diese Versicherung greift z. B. bei Klagen auf Werklohn, auf Herausgabe oder in ähnlichen Streitfällen.

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Der Autor ist einer der Geschäftsführer der Middelberg GmbH Versicherungsmakler, die ihren Unternehmenssitz in Osnabrück hat.

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