Gerüstbauer-Handwerk blickt zuversichtlich auf 2020

Prognose von Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau und Bundesinnungsmeister

Rund 8 Millionen Wohngebäude müssen energetisch saniert werden

Der Klimawandel ist derzeit das beherrschende Thema in allen Medien. Fest steht dabei eins: Die Klimawende wird ohne die Bauwirtschaft nicht zu bewältigen sein. Rund 8 Millionen Wohngebäude müssen energetisch saniert werden, da sie zu viel CO2 ausstoßen. Nach den Plänen der Koalition soll die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnhäusern Anfang 2020 in Kraft treten. Das Gerüstbauer-Handwerk begrüßt diesen Kabinettsbeschluss und wünscht sich eine rasche Umsetzung. Keine Gebäudedämmung kann ohne den Einsatz eines Gerüsts realisiert werden, so dass auch die Gerüstbauer von der Umsetzung des Klimaschutzprogramms profitieren werden.

Umsatzzuwachs 2020 etwas schwächer als im Jahr 2019

Insgesamt wird der erwartete Umsatzzuwachs 2020 mit bis zu 4 Prozent wohl etwas schwächer ausfallen als im Jahr 2019. Dies ist vor allem auf das rückläufige Auftragsvolumen im Industriegerüstbau zurückzuführen. Die sehr positiven Prognosen für das Marktsegment Bau werden die Entwicklungen im Industriegerüstbau nicht ausgleichen können, um insgesamt das Niveau des Vorjahres zu erreichen. In der Umsetzung von sicherheitsrelevanten Vorschriften im Fassadengerüstbau sehen wir ebenfalls Umsatzbeeinflussende Faktoren, die noch schwer zu greifen sind. Die Betriebszahlen werden, wie bereits in den letzten Jahren, stagnieren beziehungsweise leicht rückläufig sein. Deutlich hinter dem erwarteten Umsatzzuwachs liegt die Personalentwicklung mit einer voraussichtlichen Steigerung um etwa 1,5 Prozent.

Arbeitskräfte aus der Baubranche mit berufspraktischen Erfahrungen dringend benötigt

Der Boom am Bau kennt kein Ende, doch der Arbeitsmarkt ist leergefegt. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hilft unserer Branche dabei kaum. Die neue Regelung darf nicht nur – wie aktuell vorgesehen – für Personen mit qualifizierter Ausbildung, Akademiker und IT-Spezialisten gelten. Arbeitskräfte aus der Baubranche mit berufspraktischen Erfahrungen, die dringend benötigt werden, bietet das neue Gesetz keine Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu bekommen. Eine Verlängerung der sogenannten Westbalkan-Regelung, die Arbeitern aus dieser Region einen erleichterten Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, und die Ende 2020 auslaufen soll, könnte hierfür eine Lösung darstellen.

Gerüstbauer/in ein attraktiver Ausbildungsberuf mit guten Zukunftsperspektiven

Eines der wichtigsten Themen im Gerüstbauer-Handwerk ist und bleibt die Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung. Noch immer ist vielen Schülern, Eltern, Lehrern oder auch Ausbildungsberatern nicht bewusst, dass Gerüstbauer/in ein attraktiver Ausbildungsberuf mit guten Zukunftsperspektiven ist. Hinzu kommen geringere Zahlen von Schulabgängern und der Trend zum Studium, was insgesamt dazu führt, dass immer weniger Jugendliche sich für eine Ausbildung im Handwerk entscheiden. Daher wurde im Herbst 2019 mit einer neuen Imagekampagne gestartet. Hiermit soll nicht nur gezielt der Nachwuchs angesprochen, sondern gleichzeitig das Image der Branche aufgewertet werden. Das Ziel ist, in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit zu wecken und potenziellen Auszubildenden, auch Studienzweiflern oder -abbrechern, die Attraktivität des Gerüstbauer-Handwerks und die sich bietenden Perspektiven aufzuzeigen.

Denn die Beschäftigung wird den Gerüstbauunternehmen so bald nicht ausgehen. Angesichts weiter steigender Mieten in den Ballungsgebieten ist der Staat in der Pflicht, mehr für den sozialen Wohnungsbau zu tun und die Betriebe vor allem bei den Planungsverfahren deutlich zu entlasten. Gegen zu wenig Wohnungen auf dem Markt gibt es nur ein wirksames Mittel, und das heißt: Bauen, bauen, bauen. Baubetriebe können viel mehr und viel schneller bauen, wenn die Unternehmer nicht durch immer neue Reglementierungen, detailliertere Vorschriften, kurz: noch mehr Bürokratie belastet würden.

Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-1)

Eine Vorschrift, die seit ihrem Inkrafttreten im Februar 2019 für viele Irritationen und Diskussionen in der Gerüstbaubranche gesorgt hat, ist die Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-1). Die Gerichte werden bei der Beurteilung der arbeitsschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten die TRBS 2121-1 als Maßstab heranziehen. Nicht zuletzt werden auch die Arbeitsschutzbehörden das Regelwerk bei der Wahrnehmung ihres Präventionsauftrages auf Baustellen zugrunde legen. Allen Gerüstbauunternehmen ist deshalb dringend zu empfehlen, sich mit den Inhalten der TRBS 2121-1 auseinander zu setzen. Dabei sind auch Bauhandwerksbetriebe betroffen, die Gerüste aufstellen und nutzen, wie beispielsweise Maler, Dachdecker oder Maurer. Da in einigen Punkten der TRBS 2121-1 erkennbar ist, dass auch der Gerüstnutzer nun deutlich mehr als zuvor in die Pflicht genommen wird, ist es umso ratsamer für Auftraggeber sowie Handwerksbetriebe, mit spezialisierten Gerüstbaubetrieben zusammenzuarbeiten.

Die beste Vorsorge im Betrieb ist und bleibt es, durch ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem Unfälle zu vermeiden. Viele spezialisierte Mitgliedsbetriebe sind hier bereits gut aufgestellt. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stellen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Betrieben verschiedene Hilfsmittel und ein umfassendes Fortbildungsprogramm zur Verfügung.

 

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