Verbände kritisieren neue Arbeitsschutzregeln

TRBS 2121 wird beim Gerüstbauer-Handwerk verstärkt auf technische Schutzmaßnahmen setzen

Köln (ABZ). – Einige der neuen Inhalte der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121)“ werden voraussichtlich Investitionsbedarf in der Branche auslösen und sich auf die Produktivität der Betriebe auswirken. Darauf weisen die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin. Beide hatten sich bei der Überarbeitung des Regelwerks für einen ganzheitlichen, praxisbezogenen Ansatz im Arbeitsschutz eingesetzt. Demnach sollte die Situation auf der Baustelle und das Verhalten der Baubeteiligten ebenso mit einbezogen werden wie die technischen Möglichkeiten zur Sicherung. Im Ergebnis der Regelsetzung habe sich jedoch der staatliche und berufsgenossenschaftliche Ansatz niedergeschlagen, der vorrangig auf die technischen Sicherungsmaßnahmen setze. Dieser greife zu kurz, kritisieren Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau. Der technische Schutz der vorgesehenen Maßnahmen biete in vielen Situationen keine ausreichende Lösung oder sei nicht anwendbar.

Seit 2016 hatte sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Berufsgenossenschaften, Landesarbeitsschutzbehörden, Gewerkschaft und Handwerksverbänden mit einer Weiterentwicklung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit befasst. Ende November vergangenen Jahres ist eine Neufassung beschlossen worden, die demnächst veröffentlicht werden soll. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau hatten eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung, insbesondere bei der Finalisierung des Regelwerks, eingefordert. Die eingelegte Rüge im Verfahren wurde aber verworfen, weil im beschlussfassenden Gremium einer technischen Regel für Betriebssicherheit betroffene Einzelgewerke kein Stimmrecht haben. Die Verbände sehen nun ihre Kritik und fachlichen Sachverstand nicht ausreichend berücksichtigt. Außerdem sei fraglich, ob der gesetzliche Auftrag zur Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung in der neuen TRBS richtig umgesetzt werde. Denn das Regelwerk reglementiere nur einen Teil der Gerüstbauformen und schließe andere explizit aus. Nach Bekanntwerden der TRBS 2121 würden sie daher rechtliche Möglichkeiten dagegen prüfen, kündigen die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau an.

„Trotz der kritischen Haltung zu ihrem Inhalt sehen wir mit der neuen TRBS 2121 eine Chance zur weiteren Steigerung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau“, betont Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau und Bundesinnungsmeister. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stünden seit jeher für eine Optimierung der Arbeitssicherheit im Gerüstbauer-Handwerk.

Es sei unverzichtbar, in jedem Betrieb ein Arbeitsschutzsystem zu installieren, das eine Einhaltung der Regelwerke sicherstellt. Und der mit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit steigende Kostenaufwand für den Arbeitsschutz sei eine sinnvolle Investition, wenn dadurch zukünftig Unfälle vermieden werden können. „Auf die neue Vorschriftenlage sollten sich alle Baubeteiligten einstellen: der Auftraggeber, der Gerüstersteller wie auch der Gerüstnutzer.“ Dabei müsse sich insbesondere der Auftraggeber auf Mehrkosten einrichten.

Die beste Vorsorge im Betrieb sei es, durch ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem Unfälle zu vermeiden. Viele spezialisierte Mitgliedsbetriebe seien hier bereits gut aufgestellt. Jeder Betrieb sollte die neue Vorschriftenlage zum Anlass nehmen, die Umsetzung des Arbeitsschutzes in seinem Betrieb zu überprüfen, so Innung und Verband. Den Mitgliedern stünden zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Betrieben verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung.

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