Gerüstarten · 8 Min. Lesezeit

Fahrgerüst nach DIN EN 1004 sicher aufbauen und verfahren

Bausatz, Höhengrenzen, Ballast, vorlaufender Seitenschutz und Verfahren: die Regeln der BG BAU für fahrbare Arbeitsbühnen – und warum ein Rollturm aus Systemteilen etwas anderes ist.

Ein Fahrgerüst nach DIN EN 1004, auch fahrbare Arbeitsbühne oder Rollgerüst genannt, ist ein Bausatz: Es wird genau so aufgebaut, wie die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers es zeigt, mit allen dort genannten Teilen. Laut BG BAU darf die Belaghöhe in Gebäuden höchstens 12 m und im Freien höchstens 8 m betragen. Ballast besteht nur aus Stahl oder Beton, die Rollen werden vor jeder Benutzung festgesetzt, und beim Verfahren darf niemand oben sein. Brücken zu Gebäuden oder anderen Bühnen sind nur erlaubt, wenn die Anleitung sie ausdrücklich vorsieht.

Dieser Ratgeber richtet sich an Handwerksbetriebe, Hausmeister und Heimwerker, die ein Fahrgerüst kaufen, mieten oder bereits besitzen und es nach den deutschen Regeln einsetzen wollen.

Was ein Fahrgerüst nach DIN EN 1004 ausmacht

Fahrgerüste nach DIN EN 1004 bestehen aus vorgefertigten Teilen eines Herstellers: Rahmen, Diagonalen und Horizontalstreben, Beläge mit Durchstieg, Seitenschutz, Fahrrollen und je nach Höhe Ausleger oder Ballast. Der Hersteller hat für jede zulässige Kombination berechnet, wie das Gerüst standsicher bleibt. Diese Berechnung gilt aber nur, wenn alle vorgesehenen Teile verbaut sind. Eine fehlende Diagonale oder ein weggelassener Ausleger ist deshalb kein Detail, sondern macht das Ergebnis ungültig.

Die BG BAU fordert außerdem, nur Teile eines Herstellers zu verwenden. Ein Rahmen aus einem anderen Bausatz mag mechanisch passen, er ist aber nicht Teil der Berechnung.

Abgrenzung: fahrbare Gerüste aus Systemteilen

Auf Baustellen werden auch Rolltürme aus Teilen von Fassaden- oder Modulgerüsten zusammengesetzt, mit aufgesteckten Rollen. Solche fahrbaren Gerüste sind nach DGUV und BG BAU keine Fahrgerüste nach DIN EN 1004. Sie fallen unter die Regelungen für Gerüste aus Gerüstbauteilen und brauchen einen eigenen Brauchbarkeitsnachweis, etwa aus der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Systems. Die Höhenwerte und Ballasttabellen eines EN-1004-Bausatzes lassen sich nicht auf sie übertragen. Wann ein Fahrgerüst die richtige Wahl ist und wann ein Fassadengerüst, erklärt der Ratgeber Gerüst innen am Beispiel von Hallen und Treppenhäusern.

Höhengrenzen und Absturzgefahr

EinsatzortMaximale BelaghöheHinweis
in Gebäuden12,00 mkein Wind, meist ebener Boden
im Freien8,00 mWind wirkt auf den schlanken Turm

Die Werte sind Obergrenzen. Welche Höhe Ihr Bausatz tatsächlich erreicht und ab welcher Höhe Ausleger oder Ballast nötig sind, steht in der Anleitung des Herstellers. Wichtig ist außerdem: Die BG BAU weist darauf hin, dass schon ab 1,00 m Absturzhöhe eine Absturzgefährdung zu beachten ist. Auch ein niedriges Fahrgerüst braucht also vollständigen Seitenschutz.

Vor dem Aufbau

  • Anleitung lesen: Welche Höhe ist geplant, welche Teile sind dafür nötig, welche Ausleger oder welcher Ballast?
  • Teile prüfen: Vollständig, vom selben Hersteller, ohne Verformungen, Risse oder defekte Verriegelungen. Beschädigte Teile werden aussortiert.
  • Untergrund beurteilen: eben und tragfähig. Rollen sinken auf weichem Boden ein, Gullys und Kabelkanäle sind Stolperfallen beim Verfahren.
  • Wetter beachten: Hersteller erlauben den Auf- und Abbau von Fahrgerüsten typischerweise nur bis Windstärke 5 bis 6.
  • Hindernisse oben: Leuchten, Deckenträger, Leitungen und im Freien Freileitungen.

Aufbau Schritt für Schritt

Der genaue Ablauf steht in der Anleitung. Das Grundmuster ist bei den meisten Bausätzen ähnlich:

  1. Fahrrollen montieren und festsetzen. Alle Rollen werden gebremst, bevor irgendein weiteres Teil aufgesetzt wird.
  2. Untere Rahmen und Streben einbauen. Den Grundrahmen mit den vorgesehenen Horizontal- und Diagonalstreben verbinden und mit der Wasserwaage ausrichten. Höhenverstellbare Rollen oder Spindeln gleichen kleine Unebenheiten aus.
  3. Ausleger oder Ballast anbringen. So früh, wie die Anleitung es vorgibt, spätestens bevor der Turm in die Höhe wächst.
  4. Ersten Belag einlegen und sichern. Belag mit Durchstieg so einlegen, dass der Aufstieg innen erfolgt.
  5. Nach oben weiterbauen. Rahmen aufstecken und verriegeln, Diagonalen einbauen. Der Seitenschutz wird bevorzugt vorlaufend montiert, also von der darunterliegenden, gesicherten Ebene aus, oder mit einem Montagesicherungsgeländer.
  6. Arbeitsebene komplettieren. Auf jeder Arbeitsebene dreiteiliger Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett.
  7. Abschlusskontrolle. Alle Verriegelungen, Rollenbremsen, Ausleger und Ballast prüfen.

Der Aufstieg liegt innen, nach Empfehlung der BG BAU bevorzugt als Treppe. Wie vorlaufender Seitenschutz technisch funktioniert, erklärt der Ratgeber vorlaufender Seitenschutz.

Ballast: nur fest, nur nach Tabelle

Ein Fahrgerüst ist schmal und hoch. Damit es nicht kippt, wenn sich jemand oben gegen eine Wand stemmt oder der Wind seitlich angreift, braucht es ab bestimmten Höhen Ausleger oder Ballast. Wie viel und wo, gibt die Anleitung je Standhöhe vor.

Als Ballast sind nur feste Stoffe aus Stahl oder Beton zulässig. Wassertanks, Sandsäcke oder Eimer mit Schotter sind nicht erlaubt. Der Grund ist einfach: Flüssigkeiten laufen aus, Behälter platzen, Schüttgut rutscht oder wird entnommen, und niemand bemerkt, dass das Gewicht fehlt. Ballastgewichte des Herstellers werden an den vorgesehenen Stellen befestigt, meist unten am Rahmen.

Ein Rechenweg für die Praxis: Steht in der Tabelle für Ihre Höhe ein Ballastwert je Ecke, multiplizieren Sie ihn mit der Zahl der Ecken und prüfen, ob die vorhandenen Gewichte das zusammen erreichen. Teilen Sie die Summe nicht einfach anders auf als in der Tabelle angegeben, denn auch die Lage des Ballasts gehört zum Standsicherheitsnachweis des Herstellers.

Verfahren: langsam, leer, auf ebenem Grund

Das Verfahren ist der Moment, in dem die meisten Unfälle mit Fahrgerüsten passieren. Die BG BAU und die TRBS 2121 Teil 1 geben klare Regeln vor, ergänzt um einen Praxistipp:

  • Niemand auf dem Gerüst: Beim Verfahren befinden sich keine Personen oben, auch nicht „nur kurz“.
  • Praxistipp – kein loses Material oben: Nehmen Sie Werkzeug und Material vorher herunter oder sichern Sie es, damit beim Anrollen nichts herabfällt.
  • Nur langsam: im Schritttempo, ohne Ruck.
  • Nur längs oder übereck: also in Richtung der Längsseite oder diagonal, nicht seitlich gegen die Schmalseite gedrückt.
  • Nur auf ebenem, tragfähigem Grund: Schwellen, Kabel, Gullydeckel und Bodenlöcher vorher beseitigen oder umfahren.
  • Rollen danach sofort festsetzen: Bevor jemand wieder aufsteigt, sind alle Bremsen angezogen.

Ein einfacher Test vor dem Aufsteigen: Stemmen Sie sich unten kräftig gegen den Turm. Bewegt er sich, ist mindestens eine Rolle nicht gebremst.

Was mit einem Fahrgerüst nicht erlaubt ist

  • Brücken zu Gebäuden oder anderen Bühnen bauen, sofern die Anleitung das nicht ausdrücklich vorsieht.
  • Hebezeuge anbauen, ebenfalls nur, wenn die Anleitung sie zulässt.
  • Als Fanggerüst verwenden, etwa unter einer Dachkante.
  • Teile weglassen oder durch Teile anderer Hersteller ersetzen.
  • Bei Sturm ungesichert stehen lassen: Das Gerüst muss gegen Umsturz gesichert werden, so wie es die Anleitung des Herstellers beschreibt.

Prüfung und tägliche Kontrolle

Nach der Montage prüft eine befähigte Person das Fahrgerüst. Vor jedem Arbeitsbeginn folgt eine Inaugenscheinnahme, bei der vor allem Seitenschutz und Ballast kontrolliert werden. Wird das Gerüst an einem neuen Ort wieder aufgebaut, beginnt der Ablauf von vorn. Für Betriebe, die regelmäßig mit Fahrgerüsten arbeiten, lohnt eine kurze Checkliste, die am Gerüst hängt und täglich abgehakt wird. Wie Prüfungen allgemein dokumentiert werden, steht im Ratgeber Gerüstprüfung.

Abbau in umgekehrter Reihenfolge

Der Abbau folgt der Anleitung rückwärts. Auch hier bleiben die Rollen gebremst, und wer oben arbeitet, steht auf einer Ebene mit Seitenschutz. Ausleger und Ballast kommen erst ab, wenn der Turm wieder auf die Höhe zurückgebaut ist, für die die Anleitung sie nicht mehr verlangt. Teile werden nicht heruntergeworfen, sondern weitergereicht, weil sie beim Aufprall verbiegen und später nicht mehr sicher verriegeln. Nach dem Abbau lohnt ein kurzer Blick auf jedes Teil: Was verbogen ist oder eine defekte Klaue hat, kommt nicht wieder ins Lager zu den einwandfreien Teilen.

Kaufen, mieten, übernehmen: worauf Sie achten

Ob Sie ein Fahrgerüst neu kaufen, gebraucht übernehmen oder für ein Projekt mieten, einige Punkte entscheiden darüber, ob Sie es nach den Regeln einsetzen können:

  • Anleitung: Ohne die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers wissen Sie weder, welche Teile für welche Höhe nötig sind, noch wie viel Ballast gebraucht wird. Fragen Sie danach, bevor Sie sich entscheiden.
  • Vollständigkeit: Gleichen Sie die Teile mit der Stückliste der Anleitung für die geplante Höhe ab. Nach Diagonalen, Auslegern und Bordbrettern sollten Sie bei gebrauchten Sätzen zuerst fragen, weil ohne sie keine Aufbauvariante vollständig ist.
  • Ein Hersteller: Ein Satz, der aus Teilen verschiedener Bausätze zusammengestellt ist, erfüllt die Forderung nach Teilen eines Herstellers nicht.
  • Maße zum Einsatzort: Passt der Grundriss durch Türen und Gänge, und reicht der Platz für die Ausleger?
  • Unterweisung: Wer das Gerüst aufbaut, sollte die Anleitung kennen und in den Aufbau eingewiesen sein, gerade bei wechselnden Mitarbeitern.

Praxisbeispiel: Deckenarbeiten in einer Werkstatthalle

Ein Elektrobetrieb soll in einer Halle neue Leuchten in 7 m Höhe montieren. Die Belaghöhe liegt mit etwa 5 m deutlich unter der Grenze von 12 m für Innenräume. Der Monteur wählt laut Anleitung die Aufbauvariante für diese Höhe, die Ausleger an allen vier Ecken verlangt. Er setzt die Rollen fest, baut mit vorlaufendem Seitenschutz auf und lässt das Gerüst von der befähigten Person des Betriebs prüfen. Zum Umsetzen von Leuchte zu Leuchte steigen beide Monteure ab, nehmen die Werkzeugkiste herunter, lösen die Bremsen, schieben den Turm längs und bremsen wieder. Das kostet bei jedem Umsetzen ein paar Minuten, die im Arbeitsplan von Anfang an eingeplant sind.

Typische Fehler

  • Ausleger werden weggelassen, weil sie im Gang stören.
  • Ballast besteht aus Wasserkanistern oder Zementsäcken.
  • Der Kollege bleibt beim Verschieben oben stehen.
  • Eine Rolle ist nicht gebremst, weil sie hinter einem Rahmen schlecht erreichbar war.
  • Ein Brett wird vom Belag zur Fensterbank gelegt.
  • Teile aus zwei verschiedenen Bausätzen werden kombiniert.
  • Im Freien wird höher als 8 m gebaut, weil der Bausatz es in der Halle auch kann.

Quellen

  • Baustein B 112 „Fahrbare Arbeitsbühnen“ – BG BAU, Stand Juli 2021
  • DGUV Information 201-011, Abschnitt 6.7 Fahrgerüste – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2023
  • TRBS 2121 Teil 1, Abschnitt 4.5 – Ausschuss für Betriebssicherheit, Januar 2019
  • KomNet-Dialog 42648, Windgeschwindigkeit bei Gerüstarbeiten – KomNet NRW, März 2019

Häufige Fragen

Wie hoch darf ein Fahrgerüst sein?

Laut BG BAU beträgt die maximale Belaghöhe eines Fahrgerüsts nach DIN EN 1004 in Gebäuden 12 m und im Freien 8 m. Die zulässige Höhe des eigenen Bausatzes steht in der Herstelleranleitung.

Darf ich mit Personen auf dem Fahrgerüst verfahren?

Nein. Beim Verfahren darf sich niemand auf dem Gerüst befinden. Verfahren wird langsam, längs oder übereck und nur auf ebenem, tragfähigem Grund.

Was darf ich als Ballast für ein Rollgerüst verwenden?

Nur feste Gewichte aus Stahl oder Beton, wie sie der Hersteller vorsieht. Wasserbehälter, Sandsäcke oder Schüttgut sind nicht zulässig.

Ist ein Rollturm aus Gerüstteilen ein Fahrgerüst nach EN 1004?

Nein. Fahrbare Gerüste aus Teilen von Fassaden- oder Modulgerüsten fallen nicht unter DIN EN 1004 und brauchen einen eigenen Brauchbarkeitsnachweis, zum Beispiel aus der Anleitung des Systems.

Muss ein Fahrgerüst geprüft werden?

Ja. Nach der Montage prüft eine befähigte Person, vor jedem Arbeitsbeginn folgt eine Inaugenscheinnahme, vor allem von Seitenschutz und Ballast.

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