Normen & Sicherheit · 9 Min. Lesezeit

Haftung und Versicherung am Gerüst: wer wofür einsteht

Ein Gerüst bringt Verantwortung mit sich, für Helfer, Passanten und Nachbarn. Ein Überblick, welche Pflichten bei wem liegen und welche Versicherungen Sie prüfen sollten.

Ein Gerüst ist schnell gekauft und an einem Wochenende aufgebaut. Was dabei oft untergeht: Ab dem Moment, in dem es steht, ist jemand dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt. Das betrifft die Menschen, die darauf arbeiten, Passanten auf dem Gehweg, Kinder aus der Nachbarschaft und das Eigentum anderer. Dieser Beitrag sortiert die Rollen und zeigt, welche Fragen Sie vor Baubeginn mit Ihrer Versicherung klären sollten.

Bitte beachten: Wir sind Gerüsthändler, keine Juristen und keine Versicherungsmakler. Die folgenden Abschnitte beschreiben Grundsätze, wie sie in der Baupraxis verbreitet sind. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Vertrag, Bundesland und Versicherungsbedingungen ab. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Versicherung, eine Maklerin oder einen Makler oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Verkehrssicherungspflicht: Grundgedanke

Ein Gerüst ist, nüchtern betrachtet, ein Risiko für Dritte, das Sie selbst in die Welt gesetzt haben. Daraus folgt nach allgemeinem Verständnis die Aufgabe, im Rahmen des Zumutbaren dafür zu sorgen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Juristen sprechen von der Verkehrssicherungspflicht. Eine Baustelle mit Gerüst ist ein klassisches Beispiel. Typische Pflichten daraus sind:

  • das Gerüst standsicher und nach Anleitung aufbauen
  • Zugänge für Unbefugte sperren, besonders abends und am Wochenende
  • Fußgänger vor herabfallenden Teilen schützen
  • die Baustelle bei Dunkelheit kenntlich machen, wenn sie an öffentliche Wege grenzt
  • das Gerüst regelmäßig kontrollieren und Mängel sofort beheben

Beim Bauherrn liegt diese Pflicht zunächst grundsätzlich. Beauftragt er Fachfirmen, gehen viele Aufgaben auf diese über. Eine Restverantwortung bleibt aber häufig beim Bauherrn: Er muss die Firmen sorgfältig auswählen und darf offensichtliche Missstände nicht ignorieren. Wer selbst baut, trägt die Pflichten in vollem Umfang.

Wer welche Rolle hat

Am Gerüst unterscheidet man drei Rollen, die eine Person oder mehrere Beteiligte einnehmen können. Die Fachregeln, vor allem die TRBS 2121 Teil 1 und die DGUV Information 201-011, beschreiben diese Aufteilung ausführlich.

RolleAufgabeTypisch bei EigenbauTypisch mit Fachbetrieb
ErstellerAufbau nach Anleitung, Prüfung, Freigabe, Kennzeichnung, Umbau, AbbauBauherr selbstGerüstbaubetrieb
NutzerSichtkontrolle vor Arbeitsbeginn, keine eigenmächtigen Änderungen, Mängel meldenBauherr und HelferMaler, Dachdecker, Maurer
Auftraggebersorgfältige Auswahl der Firmen, Koordination, Überwachungentfällt teilweiseBauherr

Wer ein gebrauchtes Gerüst kauft und selbst aufbaut, ist also Ersteller. Damit liegt auch die Prüfung vor der ersten Nutzung bei Ihnen. Wie das abläuft und wer als befähigte Person gilt, erklärt der Beitrag Gerüstprüfung. Grundlage für den richtigen Aufbau ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Systems.

Versicherungen für private Bauherren

Bauherrenhaftpflicht

Sie deckt Schäden ab, die Dritte durch Ihre Baustelle erleiden: ein Passant, den ein herabfallendes Brett trifft, ein Auto, das durch umgestürztes Material beschädigt wird, ein Kind, das trotz Absperrung auf das Gerüst klettert und stürzt. In vielen privaten Haftpflichtverträgen sind überschaubare Umbauten mitversichert, allerdings meist nur bis zu einer im Vertrag genannten Grenze. Bei größeren Projekten oder wenn die Police dazu schweigt, ist eine eigene Bauherrenhaftpflicht üblich. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung konkret nach: Ist mein Vorhaben abgedeckt, auch bei Eigenleistung und mit eigenem Gerüst?

Bauleistungsversicherung

Diese Versicherung betrifft Schäden am Bauwerk selbst während der Bauzeit, etwa durch Sturm, Vandalismus oder unvorhersehbare Ereignisse. Sie ist eher bei Neubau und großen Sanierungen ein Thema. Ob sie auch das Gerüst als Material umfasst, steht in den Bedingungen und ist nicht selbstverständlich.

Gesetzliche Unfallversicherung für Helfer

Helfen Freunde, Bekannte oder Verwandte am Bau mit, stellt sich die Frage, wer zahlt, wenn sich einer von ihnen verletzt. Für private, nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ist dafür in Deutschland die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die BG BAU, zuständig. Bauherren müssen ihre Helfer dort in der Regel anmelden; für bestimmte Fälle, etwa kurze Gefälligkeitshilfe oder nahe Angehörige, gelten Besonderheiten. Klären Sie das vor Baubeginn direkt bei der BG BAU. Ein Sturz vom Gerüst ist kein Fall, bei dem man im Nachhinein über die Zuständigkeit diskutieren möchte.

Hausrat und Wohngebäude

Ein Gerüst am Haus erleichtert Einbrechern den Weg ins Obergeschoss. Manche Versicherer sehen darin eine Gefahrerhöhung, die gemeldet werden muss. Fragen Sie nach, ob eine Meldung nötig ist und welche Sicherungen erwartet werden. Tipps dazu im Beitrag Gerüst gegen Diebstahl und Einstieg sichern.

Versicherung beim Gerüstbaubetrieb

Lassen Sie das Gerüst von einer Firma stellen, sollte diese eine Betriebshaftpflicht haben, die Gerüstbauarbeiten einschließt. Fragen Sie vor der Beauftragung nach einem Nachweis, zum Beispiel einer aktuellen Bestätigung des Versicherers. Achten Sie darauf, dass die Deckung auch Schäden an fremdem Eigentum durch das Gerüst umfasst, etwa an der Fassade des Nachbarn. Seriöse Betriebe legen den Nachweis ohne Zögern vor.

Für Gerüstbaubetriebe selbst gilt: Wer gebrauchtes Material zukauft und eigene Kolonnen beschäftigt, sollte die eigene Police regelmäßig mit dem Versicherer abgleichen, besonders wenn neue Tätigkeiten hinzukommen, etwa Schutzdächer im öffentlichen Raum oder Einhausungen. Wie Betriebe ihre Ausstattung planen, steht im Beitrag Gerüstbaubetrieb ausstatten.

Mehrere Gewerke am selben Gerüst

Bei einer Sanierung arbeiten oft nacheinander oder gleichzeitig verschiedene Firmen am Gerüst: der Dachdecker oben, der Maler an der Fassade, der Elektriker an der Außenleuchte. Jede Firma ist für ihre eigenen Leute verantwortlich und muss das Gerüst vor der Nutzung in Augenschein nehmen. Umbauen darf aber nur, wer das Gerüst erstellt hat oder vom Ersteller dazu beauftragt ist. Nimmt ein Maler eigenmächtig ein Geländer ab, weil es ihn stört, entsteht eine Lücke, für die später niemand verantwortlich sein will.

Als Bauherr sollten Sie diese Regel allen Beteiligten von Anfang an klar sagen. Bei größeren Vorhaben mit mehreren Firmen kann eine Koordination der Sicherheit vorgeschrieben sein; ob das bei Ihnen zutrifft, klären Sie mit Ihrem Planer oder der zuständigen Behörde.

Gerüst verleihen oder weitergeben

Wer ein eigenes Gerüst besitzt, wird früher oder später gefragt, ob der Nachbar oder ein Bekannter es ausleihen kann. Das ist nett gemeint, wirft aber Fragen auf: Wer baut auf, wer prüft, wer haftet, wenn etwas passiert? Und wer zahlt, wenn Teile beschädigt zurückkommen oder fehlen? Zwei Empfehlungen:

  • Geben Sie das Material mit vollständiger Teileliste und der passenden Aufbau- und Verwendungsanleitung heraus und lassen Sie sich die Übergabe quittieren.
  • Bauen Sie das Gerüst nicht beim anderen auf, wenn Sie nicht bereit sind, als Ersteller die Verantwortung zu übernehmen. Wer aufbaut, prüft und freigibt, ist in der Regel auch in der Pflicht.

Bei gewerblicher Vermietung gelten zusätzliche Anforderungen, die über diesen Beitrag hinausgehen. Hier ist eine Beratung durch Versicherung und Fachanwalt sinnvoll.

Dokumentation: Ihr wichtigstes Werkzeug

Kommt es zu einem Schaden, wird gefragt: Was war wann wie geprüft? Wer dann nichts vorlegen kann, steht schlechter da. Eine einfache, aber lückenlose Dokumentation hilft in jedem Fall, auch gegenüber der eigenen Versicherung. Sie umfasst:

  • Prüfprotokoll: nach dem Aufbau und vor der Freigabe, mit Datum, Name der prüfenden Person und festgestellten Punkten
  • Kennzeichnung am Gerüst: gut sichtbares Schild, das den Ersteller nennt, die Klassen des Gerüsts angibt und zeigt, ob es freigegeben ist
  • Fotos: vom fertigen Gerüst, von Ankern, Fußpunkten und Absperrungen, mit Datum
  • Kontrollen: kurze Notiz nach Sturm, Frost, längeren Pausen oder Umbauten
  • Unterlagen zum Material: Aufbau- und Verwendungsanleitung, Zulassung oder Typenblatt, Kaufbeleg
  • Einweisung: kurze Liste, wer eingewiesen wurde und wann

Das alles muss nicht aufwendig sein. Ein Ordner im Bauwagen oder ein Ordner auf dem Handy mit Fotos und einem ausgefüllten Formular genügt vielen Bauherren. Entscheidend ist, dass die Einträge zeitnah entstehen und nicht erst nach einem Vorfall.

Typische Haftungsrisiken und wie man ihnen begegnet

SituationRisikoVorbeugung
Kinder klettern abends auf das GerüstSturz, VerletzungAufstieg unten sperren, Leiter entfernen, Bauzaun
Teile fallen auf den GehwegVerletzung von PassantenBordbretter, Netze, Schutzdach, nichts lose am Rand
Helfer stürzt beim AufbauPersonenschaden, Klärung der KostenübernahmeAnmeldung der Helfer, Einweisung, Aufbau nach Anleitung
Gerüst kippt bei SturmSachschaden am eigenen und fremden EigentumAnker nach Raster, bei Bekleidung zusätzliche Anker, Kontrolle
Fremde Handwerker bauen eigenmächtig umfehlende Teile, ungesicherte Bereicheklare Ansage, nur der Ersteller baut um, erneute Prüfung
Schaden am NachbargrundstückErsatzforderungenAbsprache, Fotos vorher, Schutzmaßnahmen

Gebrauchtes Gerüst und Haftung

Gebrauchtes Material ist nicht unsicherer als neues, wenn es in gutem Zustand ist und nach Anleitung aufgebaut wird. Wichtig ist, dass Sie wissen, welches System Sie haben, und die passende Anleitung besitzen. Mischen Sie keine Teile verschiedener Systeme; das führt zu Konstruktionen, für die es keinen Nachweis gibt. Mehr dazu unter Gerüstteile mischen. Beschädigte Teile gehören aussortiert, bevor sie verbaut werden. Unsere gebrauchten Gerüste stammen aus dem Lager Leipzig, sind nach System sortiert und werden vor dem Verladen durchgesehen; die Prüfung am aufgebauten Gerüst ersetzt das nicht.

Kinder und Unbefugte: ein besonderes Thema

Für Kinder ist ein Gerüst ein Klettergerüst. Schilder mit der Aufschrift, dass das Betreten verboten ist, sind sinnvoll, reichen aber allein nicht. Gegenüber Kindern werden in der Regel höhere Anforderungen an die Absicherung gestellt, weil sie Gefahren schlechter einschätzen. Praktisch heißt das: Der Aufstieg wird nach Feierabend tatsächlich gesperrt, nicht nur symbolisch. Liegt das Grundstück neben einem Spielplatz, einer Schule oder an einem viel genutzten Weg, lohnt zusätzlich ein Bauzaun. Kontrollieren Sie morgens, ob jemand am Gerüst war, bevor Sie oder Ihre Helfer hinaufsteigen; verschobene Beläge oder ausgehängte Geländer sind dann ein deutliches Zeichen.

Checkliste vor Baubeginn

  1. Private Haftpflicht oder Bauherrenhaftpflicht: Ist das Vorhaben gedeckt, auch mit eigenem Gerüst?
  2. Helfer: Bei der BG BAU nachfragen und gegebenenfalls anmelden.
  3. Gerüstbaubetrieb: Nachweis der Betriebshaftpflicht anfordern.
  4. Hausrat- und Gebäudeversicherung: Muss das Gerüst gemeldet werden?
  5. Öffentlicher Raum: Erlaubnis und Auflagen vorhanden?
  6. Dokumentation vorbereiten: Prüfprotokoll, Kennzeichnung, Fotoordner.
  7. Im Zweifel: Versicherung oder Rechtsberatung um schriftliche Auskunft bitten.

Diese Liste kostet eine Stunde Telefonate. Im Ernstfall erspart sie viel Ärger und unter Umständen hohe Kosten.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn jemand von meinem Gerüst stürzt?

Das hängt davon ab, wer das Gerüst erstellt hat, wer es benutzt und ob die Pflichten eingehalten wurden. Bei Eigenbau liegt viel Verantwortung beim Bauherrn. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall sind Versicherung oder Rechtsberatung zuständig.

Brauche ich eine Bauherrenhaftpflicht, wenn ich nur die Fassade streiche?

Häufig ist ein kleines Vorhaben in der privaten Haftpflicht mitversichert, aber nicht immer. Fragen Sie Ihre Versicherung ausdrücklich, ob Arbeiten mit eigenem Gerüst eingeschlossen sind, und bitten Sie um eine Bestätigung per E-Mail.

Sind Freunde, die beim Gerüstaufbau helfen, versichert?

Für private Bauarbeiten ist in Deutschland die BG BAU als Unfallversicherung zuständig. In der Regel müssen Bauherren ihre Helfer dort anmelden, für einige Fälle gibt es Ausnahmen. Klären Sie das vor Baubeginn direkt bei der BG BAU.

Was sollte ich vom Gerüstbaubetrieb verlangen?

Einen Nachweis der Betriebshaftpflicht, die Gerüstbauarbeiten einschließt, und nach dem Aufbau eine Freigabe mit Kennzeichnung am Gerüst. Ein Prüfprotokoll gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit.

Wie dokumentiere ich die Gerüstprüfung richtig?

Halten Sie Datum, prüfende Person und Ergebnis schriftlich fest, ergänzt durch Fotos von Ankern, Fußpunkten und Seitenschutz. Notieren Sie auch Kontrollen nach Sturm oder Umbau. Wichtig ist, dass die Einträge zeitnah entstehen.

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Fertige Pakete mit Teileliste finden Sie unter gebrauchte Gerüste und neue Gerüste, einzelne Teile unter Gerüstteile. Für Ihr Haus rechnet der Gerüstkalkulator Fläche, Stückliste und Preis.

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