Kosten & Planung · 9 Min. Lesezeit

Gerüst und Steuer: was Betriebe und Privatleute wissen sollten

Was beim Kauf und Verkauf von Gerüstmaterial steuerlich eine Rolle spielt, im Betrieb wie privat, und welche Fragen Sie Ihrem Steuerberater stellen sollten.

Ein Gerüst ist für einen Betrieb eine größere Anschaffung, für einen Bauherrn ein spürbarer Posten im Budget. Kein Wunder, dass die Frage nach der Steuer oft schon bei der Anfrage auftaucht. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Punkte ein und hilft Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Steuerberater gut vorzubereiten.

Wichtig vorab: Wir sind Gerüsthändler, keine Steuerberater. Die folgenden Hinweise sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Steuerrecht ändert sich, und was in Ihrem Fall gilt, hängt von Rechtsform, Gewinnermittlung und vielen Einzelheiten ab. Klären Sie jede Entscheidung mit Ihrem Steuerberater oder, als Privatperson, gegebenenfalls mit einem Lohnsteuerhilfeverein.

Im Betrieb: Anschaffung und Abschreibung

Das Gerüst als Anlagevermögen

Kauft ein Malerbetrieb, Dachdecker oder Gerüstbauer ein Gerüst, um es über Jahre auf seinen Baustellen einzusetzen, gehört es in aller Regel zum Anlagevermögen. Der Kaufpreis wird dann nicht auf einen Schlag als Betriebsausgabe abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Wie lang diese Nutzungsdauer anzusetzen ist, ergibt sich aus den amtlichen Abschreibungstabellen und den Umständen im Betrieb. Welcher Zeitraum für Ihr Material gilt, legt Ihr Steuerberater fest.

Wann die Abschreibung beginnt

Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Anschaffung, also wann Sie über das Gerüst verfügen können, nicht der Tag der Zahlung. Bei uns zahlen Sie per Vorkasse, geliefert oder abgeholt wird danach. Liegen Zahlung und Lieferung um einen Jahreswechsel herum, kann das für die Zuordnung zum Wirtschaftsjahr eine Rolle spielen. Im ersten Jahr wird in der Regel nur anteilig abgeschrieben. Sprechen Sie den Zeitpunkt ab, wenn Sie gegen Jahresende bestellen.

Einzelteil oder Gesamtheit?

Ein Gerüst besteht aus vielen Einzelteilen, die jeweils wenig kosten. Steuerlich stellt sich deshalb die Frage, ob man die Teile einzeln betrachtet oder das Gerüst als zusammengehörige Einheit. Davon hängt ab, ob Sonderregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter überhaupt in Betracht kommen. Die Abgrenzung ist nicht trivial und hängt davon ab, wie das Material genutzt wird. Überlassen Sie diese Einordnung Ihrem Steuerberater und legen Sie ihm die Stückliste aus der Auftragsbestätigung vor.

Was zu den Anschaffungskosten zählt

Neben dem Kaufpreis gehören in der Regel auch Kosten dazu, die anfallen, um das Gerüst in Ihren Betrieb zu bringen, etwa die Fracht. Laufende Kosten wie Reparatur und Pflege sind dagegen meist sofort abziehbar. Die genaue Zuordnung ist Sache der Buchhaltung.

Umsatzsteuer

Unsere Richtwerte und Paketpreise verstehen sich netto. Betriebe, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die ausgewiesene Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung. Kleinunternehmer und Privatleute tragen die Mehrwertsteuer dagegen selbst und sollten mit dem Bruttobetrag kalkulieren.

Ersatz und Erweiterung

Kauft ein Betrieb einzelne Teile nach, etwa Böden oder Anker als Ersatz für verschlissene Stücke, kann das steuerlich anders zu behandeln sein als eine echte Erweiterung des Bestands um zusätzliche Fläche. Dokumentieren Sie deshalb beim Nachkauf, wofür die Teile bestimmt sind.

Gebraucht oder neu: steuerlich ein Unterschied?

Gebrauchtes Material wird ebenso abgeschrieben wie neues. Bei gebrauchter Ware wird aber in der Regel nicht die volle Nutzungsdauer eines neuen Gerüsts angesetzt, sondern die voraussichtliche Restnutzungsdauer. Feuerverzinktes Gerüstmaterial hält bei guter Pflege lange; wie hoch die Restnutzungsdauer für Ihr Material anzusetzen ist, sollte der Steuerberater anhand von Alter und Zustand einschätzen. Praktisch bedeutet das: Der niedrigere Kaufpreis gebrauchter Ware wird unter Umständen über einen kürzeren Zeitraum verteilt. Ein Überblick über unsere Angebote steht unter gebrauchte Gerüste.

Altmaterial verkaufen

Verkauft ein Betrieb Gerüstmaterial, das er nicht mehr braucht, ist der Erlös eine Betriebseinnahme. Dem Erlös steht der Restbuchwert des verkauften Materials gegenüber. Ist ein Gerüst nach vielen Jahren bereits vollständig abgeschrieben, steht es mit einem sehr geringen oder gar keinem Wert in den Büchern. Der Verkaufserlös erhöht dann den Gewinn fast in voller Höhe. Auf den Verkauf fällt in aller Regel Umsatzsteuer an.

Verkauf über mehrere Jahre verteilen

Gerade bei großen Beständen kann es sinnvoll sein, den Verkauf nicht in einem einzigen Wirtschaftsjahr abzuwickeln, sondern über mehrere Jahre zu verteilen. Ein einfaches Rechenbild: Erlöst ein Betrieb für abgeschriebenes Material 30.000 € auf einmal, erhöht der gesamte Betrag den Gewinn eines Jahres. Verteilt auf drei Jahre sind es jeweils 10.000 €. Ob das unter dem Strich Steuern spart, hängt von Ihrer Gewinnsituation, Ihrem Steuersatz und Ihren Plänen ab. Das muss Ihr Steuerberater beurteilen.

Unser Ankauf ermöglicht beides: einen Verkauf in einem Zug oder in Teilmengen über mehrere Jahre. Einzelheiten zum Ablauf finden Sie unter Gerüst verkaufen.

Tausch: Rahmengerüst gegen Stielgerüst

Wer sein Rahmengerüst gegen das neue Stielgerüst CETRAC MGS mit eingebautem vorlaufendem Seitenschutz tauschen möchte (lieferbar ab 2027, DIBt-Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen), macht steuerlich in der Regel zwei Geschäfte: einen Verkauf des Altmaterials und einen Kauf von Neumaterial. Beide werden gesondert gebucht. Für die Abschreibung zählt das neue Material als Anschaffung, für den Gewinn der Erlös aus dem Altmaterial.

Bei uns gilt für den Tausch ein festes Verhältnis:

  • 1 gebrauchter Rahmen gegen 1 MGS-Stiel
  • 1 gebrauchtes Geländer gegen 1 MGS-Geländer
  • 2 gebrauchte Diagonalen gegen 1 neue Diagonale
  • 2 gebrauchte Bordbretter gegen 1 neues Bordbrett

Beläge, Konsolen und Zubehör aus Ihrem Bestand bleiben bei Ihnen und werden weiter genutzt. Zusätzliche Teile wie Auflage- und Längsriegel werden gesondert berechnet. Zuerst wird das Altmaterial verkauft, danach wird geliefert; eine Vorfinanzierung ist nicht nötig. Auch der Tausch lässt sich über mehrere Jahre strecken, was aus den oben genannten Gründen steuerlich sinnvoll sein kann. Der Umstieg auf vorlaufenden Seitenschutz ist übrigens keine Pflicht. Mehr dazu unter Gerüst tauschen.

Privat: Gerüst für das eigene Haus

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt gibt es eine Steuerermäßigung. Sie bezieht sich nach den allgemeinen Regeln auf die Arbeitskosten, nicht auf das Material. Kaufen Sie ein Gerüst und bauen es selbst auf, sind das Materialkosten; dafür gibt es diese Ermäßigung nicht. Auch Ihre eigene Arbeitszeit lässt sich nicht absetzen.

Beauftragen Sie dagegen einen Betrieb, der das Gerüst aufbaut, kann der Anteil der Arbeitskosten unter Umständen begünstigt sein. Üblicherweise wird dafür verlangt, dass die Arbeitskosten in der Rechnung erkennbar sind und dass Sie per Überweisung bezahlen. Welche Posten einer Rechnung im Einzelnen anerkannt werden, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Vermietete Immobilie

Gehört das Haus nicht zur selbst genutzten Wohnung, sondern wird es vermietet, können Gerüstkosten im Zusammenhang mit Reparaturen zu den Werbungskosten zählen. Ob sie sofort abziehbar sind oder über die Abschreibung des Gebäudes verteilt werden, hängt davon ab, ob es sich um Erhaltung oder um Herstellung handelt. Wird ein gekauftes Gerüst nach dem Projekt wieder verkauft, wirkt sich auch der Erlös aus. Das ist ein klarer Fall für den Steuerberater.

Privater Wiederverkauf

Verkaufen Sie als Privatperson ein Gerüst, das Sie für Ihr eigenes Haus gekauft haben, liegt der Erlös meist unter dem Kaufpreis. Ein Gewinn entsteht dann typischerweise nicht. Anders kann es aussehen, wenn jemand regelmäßig Gerüste kauft und verkauft; dann stellt sich die Frage nach einer gewerblichen Tätigkeit. Wie Kauf und späterer Verkauf im Vergleich zur Miete abschneiden, zeigt der Ratgeber Gerüst kaufen oder mieten.

Drei Situationen aus der Praxis

Der Malerbetrieb baut seinen Bestand aus

Ein Betrieb mit eigenem Rahmengerüst braucht für größere Aufträge zusätzliche Fläche und kauft gebrauchtes Material desselben Systems nach. Für die Buchhaltung ist das eine neue Anschaffung, die mit Lieferung ins Anlagevermögen kommt. Weil gebrauchte Ware zugekauft wird, stellt sich die Frage nach der Restnutzungsdauer. Bestellt der Betrieb im Dezember, sollte er vorher klären, ob die Lieferung noch in dieses oder schon ins nächste Wirtschaftsjahr fallen soll.

Der Gerüstbauer stellt um

Ein Gerüstbaubetrieb will mittelfristig auf ein Stielgerüst mit vorlaufendem Seitenschutz wechseln. Sein Rahmengerüst ist größtenteils abgeschrieben. Würde er den gesamten Altbestand auf einmal verkaufen, käme ein hoher Erlös in einem einzigen Jahr zusammen. Stattdessen tauscht er in Etappen, jedes Jahr einen Teil, und setzt das alte Material bis dahin weiter ein. Ob diese Staffelung steuerlich vorteilhaft ist, rechnet sein Steuerberater durch. Hintergründe zum Umstieg liefert der Ratgeber Rahmengerüst tauschen.

Die Bauherrin saniert ihr Haus

Eine Eigentümerin kauft ein gebrauchtes Gerüst, streicht die Fassade mit Familie und Freunden und verkauft das Material danach wieder. Steuerlich spielt das für sie in der Regel keine Rolle: Material und eigene Arbeit sind nicht als Handwerkerleistung begünstigt, und ein Gewinn aus dem Wiederverkauf entsteht typischerweise nicht. Hätte sie stattdessen einen Malerbetrieb beauftragt, könnte der Lohnanteil seiner Rechnung für die Steuerermäßigung in Frage kommen.

Diese Unterlagen sollten Sie aufheben

  • Auftragsbestätigung mit Stückliste und Unterschrift
  • Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
  • Zahlungsnachweis der Vorkasse
  • Lieferschein oder Abholbeleg mit Datum
  • Frachtrechnung, falls gesondert berechnet
  • beim Verkauf: Abrechnung über das verladene Material
  • beim Tausch: Aufstellung, welches Altmaterial gegen welches Neumaterial getauscht wurde

Fragen für das Gespräch mit dem Steuerberater

  1. Wird das Gerüst als Einheit oder in Einzelteilen erfasst, und welche Nutzungsdauer setzen wir an?
  2. Welche Restnutzungsdauer gilt für gebrauchtes Material in diesem Zustand?
  3. Ist es günstiger, vor oder nach dem Jahreswechsel zu kaufen?
  4. Gehören Fracht und Nebenkosten zu den Anschaffungskosten?
  5. Welchen Buchwert hat unser Altmaterial, und was bedeutet ein Verkauf für den Gewinn?
  6. Lohnt es sich, den Verkauf des Altbestands auf mehrere Jahre zu verteilen?
  7. Wie wird ein Tausch gebucht?
  8. Privat: Welche Teile einer Gerüstbau-Rechnung sind als Handwerkerleistung begünstigt?

Mit diesen Fragen und den Unterlagen ist das Gespräch meist schnell erledigt. Bringen Sie am besten auch eine grobe Planung mit, wie lange Sie das Material einsetzen und wann Sie es voraussichtlich verkaufen wollen. Die Zahlen für Mengen und Preise erhalten Sie von uns mit der Auftragsbestätigung oder der Abrechnung über den Ankauf.

Häufige Fragen

Kann ich ein Gerüst im Betrieb sofort absetzen?

In der Regel nicht vollständig. Ein Gerüst, das über Jahre genutzt wird, gehört meist zum Anlagevermögen und wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Ob für einzelne Teile Sonderregeln greifen, klärt Ihr Steuerberater.

Ist ein privat gekauftes Gerüst als Handwerkerleistung absetzbar?

Nein, der Kauf eines Gerüsts sind Materialkosten. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bezieht sich auf Arbeitskosten eines beauftragten Betriebs. Was davon bei einer Gerüstbau-Rechnung anerkannt wird, klären Sie mit einem Steuerberater.

Muss ich den Verkauf von Altgerüst versteuern?

Im Betrieb ist der Erlös eine Betriebseinnahme, und bei abgeschriebenem Material erhöht er den Gewinn fast vollständig. Hinzu kommt in der Regel Umsatzsteuer. Ein Verkauf über mehrere Jahre verteilt kann sinnvoll sein; das beurteilt Ihr Steuerberater.

Kann ich mein Altgerüst in mehreren Teilen über Jahre verkaufen?

Ja, bei uns ist der Verkauf auch in Teilmengen über mehrere Jahre möglich. Das gilt ebenso für den Tausch gegen neues Material.

Wird gebrauchtes Gerüst anders abgeschrieben als neues?

Abgeschrieben wird beides. Bei gebrauchter Ware wird jedoch meist die voraussichtliche Restnutzungsdauer angesetzt statt der vollen Nutzungsdauer eines neuen Gerüsts. Die Einschätzung trifft Ihr Steuerberater.

Gerüst gesucht?

Fertige Pakete mit Teileliste finden Sie unter gebrauchte Gerüste und neue Gerüste, einzelne Teile unter Gerüstteile. Für Ihr Haus rechnet der Gerüstkalkulator Fläche, Stückliste und Preis.

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