Schutzdach am Gerüst: Eingänge und Gehwege sicher überdachen
Breite, Überstand, Bordwand, Fugen und Ecken: So wird ein Schutzdach über Hauseingang und Gehweg ausgeführt, damit Passanten unter dem Gerüst sicher sind.
Ein Schutzdach am Gerüst fängt Gegenstände auf, die von oben herabfallen, und schützt so Menschen, die unter oder neben dem Gerüst gehen. Nach der DGUV Information 201-011 muss die Abdeckung mindestens 1,50 m breit sein, Außenständer und Stirnseiten um mindestens 0,60 m überragen, eine Bordwand von mindestens 0,60 m Höhe haben, Fugen von höchstens 25 mm aufweisen und um Ecken in voller Breite herumgeführt werden. Die Abdeckung muss mindestens Lastklasse 2 erreichen. Unter bestimmten Bedingungen darf eine dichte Bekleidung aus Planen das Schutzdach ersetzen.
Wann für ein Gerüst auf öffentlicher Fläche eine Genehmigung nötig ist und wie man den Gehweg absperrt, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Genehmigung und Absperrung im Straßenraum. Dieser Text bleibt bei der Technik: Wie wird ein Schutzdach gebaut, damit es seinen Zweck erfüllt?
Wofür ein Schutzdach da ist
Arbeitsgerüste schützen die Leute, die auf ihnen arbeiten. Für alle anderen sind sie zunächst eine Gefahrenquelle: Ein Hammer rutscht vom Belag, Putzbrocken lösen sich, ein Windstoß nimmt ein Stück Folie mit. Wo unter dem Gerüst Menschen unterwegs sind, an Hauseingängen, Gehwegen, Durchfahrten oder Einfahrten zu Tiefgaragen, braucht es deshalb einen zweiten Schutz. Das Schutzdach gehört wie Fang- und Dachfanggerüst zu den Schutzgerüsten. Während das Dachfanggerüst Menschen auffängt, die vom Dach rutschen, sorgt das Schutzdach dafür, dass nichts auf Passanten fällt. Den Unterschied der Gerüstarten erklärt die Seite Arbeits- und Schutzgerüst.
Welche Regeln gelten
Schutzgerüste fallen in Deutschland unter die nationale Restnorm DIN 4420-1, die neben den europäischen Normen für Arbeitsgerüste weiter gilt. Für Schutzdächer gibt es außerdem DIN EN 12811-4, laut Normenübersichten in der Ausgabe von 2014. Die Maße, mit denen Gerüstbauer auf der Baustelle arbeiten, fasst die DGUV Information 201-011 in Abschnitt 6.5 zusammen. Wird das Schutzdach aus Teilen eines Systemgerüsts gebaut, zeigt die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers die zulässige Ausführung mit Konsolen, Belägen und zusätzlichen Ankern.
Steht das Gerüst ganz oder teilweise auf öffentlicher Fläche, kann die Gemeinde in der Sondernutzungserlaubnis eigene Auflagen machen, etwa zu Durchgangsbreiten oder Beleuchtung. Diese Auflagen kommen zu den Anforderungen der DGUV hinzu und ersetzen sie nicht. Lesen Sie den Bescheid deshalb, bevor die Montageanweisung fertig ist, damit das Schutzdach nicht nachträglich umgebaut werden muss.
Die Maße auf einen Blick
| Anforderung | Mindestwert nach DGUV | Wozu sie dient |
|---|---|---|
| Breite der Abdeckung | 1,50 m | fängt auch schräg fallende Teile |
| Überstand über Außenständer und Stirnseiten | 0,60 m | schützt den Rand des Gehwegs und die Enden |
| Höhe der Bordwand | 0,60 m | verhindert Abprallen und Abrutschen |
| Fugen in der Abdeckung | höchstens 25 mm | nichts fällt durch |
| Ecken | in voller Breite herumgeführt | keine Lücke am Gebäudeeck |
| Tragfähigkeit | mindestens Lastklasse 2 | nimmt Aufprall und Schmutz auf |
Breite und Überstand richtig ermitteln
Die zwei Werte für Breite und Überstand sind unabhängig voneinander zu erfüllen. Das wird bei der Planung gern übersehen. Ein Beispiel:
Ein Fassadengerüst der Breitenklasse W06 steht vor einem Mietshaus. Von innerem zu äußerem Ständer misst es 0,70 m. Der Gerüstbauer will die Abdeckung am inneren Ständer beginnen lassen und 0,60 m über den äußeren Ständer auskragen. Das ergibt 0,70 m + 0,60 m = 1,30 m. Der Überstand stimmt, die Mindestbreite von 1,50 m aber nicht. Er hat zwei Möglichkeiten:
- Weiter auskragen: Mit einer Konsole, die 0,80 m über den Außenständer hinausreicht, kommt die Abdeckung auf 1,50 m.
- Bis an die Wand führen: Wird auch der Bereich zwischen innerem Ständer und Fassade abgedeckt, zählt diese Fläche mit, und die Breite wächst entsprechend.
Bei einem breiteren Gerüst, etwa mit 1,00 m Systembreite, ergibt schon der Mindestüberstand rechnerisch 1,60 m. Welche Konsolen und Beläge dafür zugelassen sind, steht in der AuV des Systems. Mehr zu Konsolen im Ratgeber Gerüstkonsolen.
Bordwand: warum 0,60 m Höhe
Herabfallende Teile treffen das Schutzdach nicht sanft. Ein Ziegel oder ein Werkzeug springt nach dem Aufprall, rollt oder rutscht zur Kante. Ohne seitliche Begrenzung landet es dann doch auf dem Gehweg, nur ein paar Meter weiter. Die Bordwand an der Außenkante fängt solche Teile ab. Mit mindestens 0,60 m Höhe ist sie deutlich höher als ein normales Bordbrett im Seitenschutz eines Arbeitsgerüsts. Sie muss ebenso dicht sein wie die Abdeckung selbst, sonst verliert sie ihren Sinn.
Abdeckung: dicht und tragfähig
Die Abdeckung muss so dicht sein, dass kleine Teile nicht hindurchfallen. Die DGUV begrenzt Fugen auf höchstens 25 mm. Bei Systembelägen ergibt sich das meist von selbst, solange die Felder vollständig belegt sind und keine Lücke an Stößen oder Ständern bleibt. Bei Brettern oder Bohlen kommt es auf sorgfältiges Verlegen an. Schwachstellen sind die Anschlüsse an der Fassade, Ständerdurchführungen und die Übergänge zwischen zwei Abschnitten.
Die Abdeckung muss mindestens Lastklasse 2 tragen. Das ist die Lastklasse, die die DGUV auch für Schutzgerüste allgemein ansetzt. Lastklasse 2 ist für Arbeiten ohne Materiallagerung gedacht. Ein Schutzdach ist deshalb kein Lagerplatz für Paletten oder Schutt, auch wenn es breit und eben aussieht.
Ecken und Stirnseiten
An Gebäudeecken entsteht leicht eine Lücke, weil die Schutzdachkonsolen beider Seiten im rechten Winkel aufeinandertreffen. Die DGUV verlangt, dass das Schutzdach um Ecken in voller Breite herumgeführt wird. Praktisch heißt das: Die Ecke wird eigens ausgelegt, nicht nur die beiden geraden Strecken.
An den Enden des Gerüsts überragt die Abdeckung die Stirnseite um mindestens 0,60 m. Wer am Ende eines Gerüsts aus dem Hauseingang tritt oder vom Gehweg darunter abbiegt, ist sonst genau an der Stelle ungeschützt, an der er das Gerüst verlässt.
Wann eine Bekleidung das Schutzdach ersetzen darf
Nicht jede Fassade bietet Platz für ein auskragendes Dach. Die DGUV lässt deshalb eine Alternative zu: Planen oder Gewebe dürfen das Schutzdach ersetzen, wenn sie dicht an den Ständern anliegen und bis an das Bauwerk reichen. Sie müssen außerdem diese Anforderungen erfüllen:
- Öffnungen höchstens 4 cm² groß, keine Seite einer Öffnung länger als 2,5 cm, auch an den Stößen zwischen zwei Bahnen,
- Reißfestigkeit mindestens 0,5 kN je 5 cm,
- UV-stabilisiertes Material.
Ob ein Netz die Grenze für Öffnungen einhält, hängt allein von seiner Maschenweite ab; viele grobmaschige Netze tun es nicht. Prüfen Sie die Angaben des Herstellers der Bekleidung, bevor Sie auf das Schutzdach verzichten. Wichtig: Eine dichte Bekleidung bietet dem Wind deutlich mehr Fläche. Ankerraster und Ankerkräfte müssen dazu passen, was sich nach der entsprechenden Variante der Zulassung oder einem eigenen Nachweis richtet. Hintergründe dazu im Ratgeber Gerüst bei Sturm und Wetter.
Durchgang unter dem Gerüst
Soll der Gehweg nicht neben, sondern unter dem Gerüst verlaufen, kommt zum Schutzdach ein Durchgang. Viele Systeme bieten dafür eigene Bauteile wie Durchgangsrahmen oder Gitterträger an, mit denen die unterste Ebene frei bleibt. Diese Varianten sind in der AuV beschrieben, einschließlich der zusätzlichen Diagonalen und Anker. Über dem Durchgang liegt die Abdeckung, die dieselben Anforderungen erfüllen muss wie ein auskragendes Schutzdach. Achten Sie außerdem darauf, dass Spindeln und Fußplatten im Gehbereich gut erkennbar sind, damit niemand darüber stolpert.
Das Schutzdach im Bauablauf
Ein Schutzdach wirkt nur, solange über ihm gearbeitet wird und es selbst in Ordnung ist. Daraus ergeben sich einige Regeln für den Ablauf, die sich auf jeder Baustelle bewährt haben:
- Früh montieren: Das Schutzdach steht, bevor in den Lagen darüber Arbeiten beginnen, bei denen etwas herabfallen kann. Wird es erst nachgerüstet, waren die Passanten in der Zwischenzeit ungeschützt.
- Regelmäßig räumen: Putzreste, Verschnitt und Laub sammeln sich auf der Abdeckung. Was liegen bleibt, belastet das Dach, verdeckt Schäden und kann bei Wind herabgeweht werden.
- Bei der täglichen Sichtprüfung mitprüfen: Fehlende Beläge, eine gelöste Bordwand oder Schäden durch Lieferfahrzeuge fallen auf, wenn jemand bewusst hinsieht.
- Nach Ereignissen neu prüfen lassen: Nach einem Sturm, einem Anprall oder einem Umbau prüft eine befähigte Person, bevor die Fläche darunter wieder freigegeben wird.
- Spät abbauen: Das Schutzdach bleibt, bis oben keine Arbeiten mehr laufen und die Lagen darüber zurückgebaut sind.
Planung aus Sicht der Hausverwaltung
Hausverwaltungen sind oft die Ersten, die nach dem Schutzdach gefragt werden, etwa von Mietern oder Ladenbetreibern im Erdgeschoss. Folgende Punkte sollten Sie mit dem Gerüstbauer früh klären:
- Welche Eingänge, Durchfahrten und Fenster im Erdgeschoss bleiben während der Bauzeit in Betrieb?
- Wo verlaufen Gehwege, und liegt ein Teil davon auf öffentlicher Fläche?
- Reicht der Platz für ein auskragendes Schutzdach, oder ist eine dichte Bekleidung die bessere Lösung?
- Wird das Schutzdach über die ganze Länge gebraucht oder nur an Eingängen? Bei zeitlich gestaffelten Arbeiten kann es abschnittsweise sinnvoll sein.
- Wer ist Ansprechpartner, wenn das Schutzdach durch Lieferverkehr beschädigt wird?
Die Antworten gehören in die Montageanweisung des Gerüstbauers. Wie Fläche und Material für das ganze Gerüst geplant werden, erläutert der Ratgeber Gerüst planen.
Typische Fehler beim Schutzdach
- Nur der Überstand geprüft: 0,60 m außen eingehalten, aber die Gesamtbreite bleibt unter 1,50 m.
- Ecke offen: Beide Gerüstseiten haben ein Schutzdach, am Gebäudeeck klafft dazwischen eine Lücke.
- Bordwand fehlt oder ist niedrig: Ein normales Bordbrett ersetzt die 0,60 m hohe Bordwand nicht.
- Fugen an Stößen: Zwischen zwei Abschnitten oder an Ständern bleiben Spalten, die größer als 25 mm sind.
- Schutzdach als Ablage: Material, Schutt oder Werkzeug wird abgestellt, obwohl die Abdeckung nur Lastklasse 2 hat.
- Netz statt Schutzdach: Ein grobmaschiges Netz wird als Ersatz betrachtet, obwohl es die Grenze für Öffnungen nicht einhält.
- Stirnseiten vergessen: Das Dach endet bündig mit dem letzten Ständer statt 0,60 m darüber hinaus.
Quellen
- Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten, Abschnitte 6.5 und 6.6 (DGUV Information 201-011) – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 01/2023
- Gerüstnormen, Übersicht zu DIN 4420-1 und DIN EN 12811-4 – Baunetz Wissen, Heinze GmbH, ohne Datum (Sekundärquelle)
Häufige Fragen
Wie breit muss ein Schutzdach am Gerüst sein?
Die Abdeckung muss mindestens 1,50 m breit sein und Außenständer sowie Stirnseiten um mindestens 0,60 m überragen. Beide Werte gelten unabhängig voneinander.
Wie hoch muss die Bordwand am Schutzdach sein?
Mindestens 0,60 m. Sie verhindert, dass herabfallende Teile nach dem Aufprall über die Kante springen oder rutschen.
Welche Lastklasse braucht ein Schutzdach?
Die Abdeckung muss mindestens Lastklasse 2 erreichen. Für Materiallagerung ist sie damit nicht ausgelegt.
Kann eine Plane das Schutzdach ersetzen?
Ja, unter Bedingungen: Die Plane schließt an den Ständern dicht ab und geht bis ans Bauwerk heran, Öffnungen bleiben unter 4 cm² und keine Seite über 2,5 cm, die Reißfestigkeit mindestens 0,5 kN je 5 cm beträgt und das Material UV-stabilisiert ist. Die höhere Windlast muss in der Verankerung berücksichtigt werden.
Wie groß dürfen Fugen im Schutzdach sein?
Höchstens 25 mm. Das gilt auch an Stößen, Ständern und Übergängen zwischen Abschnitten.
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